Beitragsordnung

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Kirchenmusikwerks der Ev. – Luth. Nathanaelkirchgemeinde Leipzig – Lindenau e.V. (kurz Kirchenmusikwerk) in ihrer Fassung vom 11.07.2012.

II. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1.   Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2.   Die Beitragsordnung tritt am 07.11.2013 in Kraft.

3.   Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Kirchenmusikwerkbeitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, womit sie auch für diese verbindlich ist.

III. Regelungen

1.   Die Höhe des Beitrags wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

2.   Der Jahresbeitrag beträgt 24,00 Euro.

3.   Bei Eintritt ins Kirchenmusikwerk ist der volle Jahresbeitrag für das Jahr des Eintritts zu zahlen.

4.   Alle Beiträge des Kirchenmusikwerks werden vorzugsweise im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erhoben. Das Lastschriftmandat kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Liegt kein derartiges Mandat vor, ist der Beitrag auf das nachfolgende Konto zu zahlen:

  • IBAN:                DE69 3506 0190 1600 0670 16
  • BIC:                   GENODED1DKD
  • Kreditinstitut: Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank

5. Alle Vereinsbeiträge sind zum 31.12. des laufenden Jahres fällig.

6.   Mitglieder, denen es nicht möglich ist, den vollen Beitrag zu zahlen (z.B. wegen Krankheit oder sozialer Notlage), können auf formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand von der Beitragszahlung ganz, teilweise oder zeitweise befreit werden. Die Entscheidung bedarf eines   entsprechenden Vorstandsbeschlusses, dessen Inhalt dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird.

Leipzig, 06.11.2013